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    Ausgehend von den Erkenntnissen der US-Bankenpleiten in den 1970er Jahren, initiierten die USA gemeinsam mit anderen großen Industrienationen eine Vereinbarung zur Absicherung des Bankeneigenkapitals und zur Kreditvergabe. Bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel wurde dazu ein Ausschuss für die Bankenaufsicht ins Leben gerufen. Dieser erarbeitete im Jahre 1988 die Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel 1). Im Jahre 2004 wurde unter dem Begriff Basel 2 eine aktualisierte, an akutelle Marktbedingungen angepasste Vereinbarung getroffen. Ziel der Basel-Vereinbarungen ist der Schutz vor Bankeninsolvenzen durch eine verbesserte Einschätzung des Kreditrisikos. Die Basel 2 Beschlüsse wurden in den einzelnen Ländern durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt und für die Banken der EU-Mitgliedstaaten im Jahre 2007 verpflichtend.

    Basel 2 enthält im Wesentlichen Bestimmungen, die sich auf drei Bereiche beziehen: Die Kreditvergabe von Banken, auf die externe Überprüfung der Banken sowie auf die vorgeschriebene Mindesthöhe von deren Eigenkapital beziehen. Berechneten Banken vorher die Wahrscheinlichkeiten von Kreditausfällen vornehmlich anhand der Unternehmensbilanzen des Kreditnehmers, so hält Basel 2 die Banken dazu an, das Risiko auf Grundlage mehrerer Faktoren zu beurteilen. Dazu zählen insbesondere die Analyse der Zukunftsaussichten des Unternehmens, das einen Kredit nachfragt, und dessen Eigenkapitalausstattung. Die Banken erarbeiten dazu Studien, an deren Ende ein indivduelles Fimen-Rating steht. Je besser das Rating, zu desto günstigeren Konditionen kann die Bank einen Kredit vergeben. Diese bankinternen Einstufungen werden von den nationalen Bankenaufsichten der Länder geprüft. Um beurteilen zu können, ob eine Bank Kredite in angemessener Relation zu ihrem Eigenkapital vergibt, sind die Geldinstitute durch Basel 2 verpflichtet, ihre Eigenkapitalstruktur sowie die Struktur ihres Risikokapitals etwa im Jahresabschluss öffentlich zu machen.

    Kritisiert wird an den Bestimmungen von Basel 2 vor allem, dass kleine Unternehmen und Mittelstandsfirmen bei der Kreditvergabe benachteiligt werden könnten. Um das geforderte Rating zu erstellen, muss die Bank bereit sein, in die Analyse der Daten des Kreditnachfragers zu investieren. Bei Krediten in geringer Höhe rechnet sich der Kredit für eine Bank unter Umständen nur dann, wenn sie ein kleines Unternehmen schlecht einstuft - und somit eine Rechtfertigung für höhere Zinsen hat. Auch die oft mangelnde Transparenz der Unternehmensdaten bei Mittelständlern oder Familienunternehmen könnte in der Praxis dazu führen, dass diese Kreditnehmer schlechter eingestuft werden und höhere Kreditkosten tragen müssen. Global betrachtet, hat Basel 2 nicht die weltweite Finanzkrise des Jahres 2008 mit spektakulären Bankenpleiten und Kreditausfällen verhindern können.

     

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